Insolvenz- und Sanierungsrecht · Nürnberg

Recht mit
Maß.

Wir messen nach, bevor wir handeln: Zahlen, Fristen, Haftung. Dann handeln wir entschlossen, für Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Privatpersonen.

Anschrift
Zeltnerstraße 1, 90443 Nürnberg
Rechtsanwalt Marko Harraß
Marko HarraßRechtsanwalt · Inhaber
01 · Arbeitsweise

Drei Maße, an denen wir uns messen lassen.

Maß 1

Genauigkeit

Wir prüfen Liquidität, Bilanz, Fristen und Haftungsrisiken, bevor wir eine Empfehlung geben. Eine Einschätzung ist nur so gut wie ihre Grundlage.

Maß 2

Zeit

Insolvenzrecht ist Fristenrecht. Wir reagieren kurzfristig, setzen Prioritäten und nutzen die verbleibende Zeit für echte Lösungen.

Maß 3

Verhältnis

Sanierung, Vergleich oder geordnete Abwicklung: Wir empfehlen den Weg, der im Verhältnis zu Ihren Zielen und Risiken steht.

02 · Fristen

Das Lineal der Insolvenz.

Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, läuft die Zeit. Die Antragspflicht kennt Höchstfristen, und sie sind kürzer, als viele denken.

0Tage

Zahlungsverbot

Ab Eintritt der Insolvenzreife dürfen Geschäftsführer grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten, sonst haften sie persönlich (§ 15b InsO).

21Tage

Zahlungsunfähigkeit

Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens aber nach drei Wochen (§ 15a InsO).

42Tage

Überschuldung

Bei Überschuldung gilt eine Höchstfrist von sechs Wochen. Diese Zeit sollte für Sanierungsversuche genutzt werden, nicht verstreichen.

Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Die genannten Fristen sind Höchstfristen; maßgeblich sind stets die Umstände des Einzelfalls.

03 · Leistungen

Sechs Felder, ein Schwerpunkt.

A

Sanierung & Restrukturierung

Rechtzeitig gegensteuern: Sanierungskonzepte, außergerichtliche Einigungen und Restrukturierung nach StaRUG.

StaRUG · Sanierungskonzept · Vergleich

B

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Das Unternehmen im gerichtlichen Verfahren unter eigener Regie fortführen, mit klarem Plan und sauberer Umsetzung.

Eigenverwaltung · Schutzschirmverfahren

C

Beratung von Geschäftsführern

Insolvenzreife prüfen, Antragspflichten erfüllen, persönliche Haftung vermeiden oder abwehren.

§ 15a InsO · § 15b InsO · Haftungsabwehr

D

Gläubigervertretung

Forderungen anmelden, Sicherheiten durchsetzen und Ihre Interessen im Gläubigerausschuss vertreten.

Forderungsanmeldung · Gläubigerausschuss

E

Insolvenzanfechtung

Unberechtigte Rückforderungen des Insolvenzverwalters abwehren und Ansprüche im Prozess durchsetzen.

Anfechtungsabwehr · Prozessführung

F

Privatinsolvenz

Diskret begleitet von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zur Restschuldbefreiung.

Verbraucherinsolvenz · Restschuldbefreiung

04 · Team

Die Kanzlei im Detail.

Marko Harraß, Rechtsanwalt und Inhaber
Marko Harraß
Rechtsanwalt · Inhaber

Insolvenz- und Sanierungsrecht, Restrukturierung.

Claudia Wendt, Rechtsanwältin
Claudia Wendt
Rechtsanwältin

Geschäftsführerberatung, Haftungsabwehr.

Tobias Reuter, Rechtsanwalt
Tobias Reuter
Rechtsanwalt

Gläubigervertretung, Insolvenzanfechtung.

Julia Kramer, Rechtsanwältin
Julia Kramer
Rechtsanwältin

Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung.

05 · Kontakt
Zeltnerstraße 190443 Nürnberg
+49 911 96640690
Bürozeiten
Mo – Fr 10–16 Uhr